Produkt-Highlights
• 48V 20Ah Samsung Hochleistungs-Lithiumbatterie 21700
48V 20Ah 21700 Lithium-Akkupack, vollständig in den Rahmen integriert und unsichtbar. Der Akku ist wasser- und staubdicht, verfügt über zwei Schutzmechanismen, eine robuste Leistungsabgabe und eine konstant stabile Leistung. Im rein elektrischen Modus bietet er eine Reichweite von bis zu 70 Kilometern, im unterstützten Fahrmodus kann die Reichweite auf bis zu 150 Kilometer erhöht werden. Dies gewährleistet ausreichend Stromversorgung sowohl für Standard- als auch für längere Fahrten.
• 48V 250W ( Spitzenleistung 650 W ) Hochgeschwindigkeits-Bürstenloser Motor
Der bürstenlose Hochgeschwindigkeitsmotor mit 48 V und 250 W ( Spitzenleistung 650 W ) ist leicht. Er verfügt über ein internes Sterngetriebe, das das Drehmoment verstärkt und die Energieeffizienz verbessert. Dies führt zu einem geringeren Energieverbrauch und einem geringeren Stromverbrauch bei gleichzeitiger Erhöhung der Reichweite, verbesserter Geschwindigkeit und Bergauffahrleistung. Schnelle Leistungsabgabe.
• Effizienter Drehmomentsensor
Der Drehmomentsensor passt die Leistung perfekt an Ihr Treten an – für eine sanftere Fahrt, größere Reichweite und ein absolut natürliches Fahrgefühl.
• Intelligentes Farb-LCD-Messgerät
Intelligentes LCD-Instrument des MX600PRO-Geräts, brandneue interaktive Schnittstelle, LCD-Anzeige, integrierter Gangschalter, Fahrraddatenansicht, Leistungsabgabeeinstellung, auf einen Blick klar, zuverlässige Wasser- und Staubdichtigkeit gemäß IP64.
• Shimano 7-Gang-Getriebesystem
Optional importiertes Shimano 7-Stufen-Getriebesystem, maßgeschneiderte Kurbel aus Aluminiumlegierung, großes 46T-Kettenblatt, klassische 7-Stufen-Kombination vorne 1 hinten, SIS-Positionierung, langlebige 7-Gang-Schaltung erhöht den Fahrspaß erheblich.
• Notiz
In der EU sind Fahrer für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h auf öffentlichen Straßen verantwortlich. Unsere E-Bikes sind werkseitig standardmäßig auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung eingestellt. Für die Nutzung auf Privatgrundstücken kann die Beschränkung aufgehoben werden.